Vorabpauschale

Die Vorabpauschale ist eine im deutschen Investmentsteuergesetz (InvStG) geregelte Steuer auf thesaurierende Investmentfonds und ETFs. Sie wird jährlich auf Basis eines fiktiven Mindestertrags erhoben, auch wenn keine tatsächlichen Ausschüttungen erfolgen. Die Vorabpauschale stellt sicher, dass thesaurierende und ausschüttende Fonds steuerlich vergleichbar behandelt werden, und wird mit späteren Veräußerungsgewinnen verrechnet, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

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