Anlageberatung
Anlageberatung ist die regulierte Erbringung persönlicher Empfehlungen an Anleger zum Kauf, Verkauf oder Halten bestimmter Finanzinstrumente. In Deutschland ist sie in § 2 Abs. 2 Nr. 4 des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) definiert und erfordert eine Erlaubnis der BaFin. Anlageberater müssen die individuellen Verhältnisse des Anlegers – Anlageziele, Risikotragfähigkeit, Kenntnisse und Erfahrungen – vor jeder Empfehlung erfassen.